Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Steins Haus & Gartenservice
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Steins Haus & Gartenservice gegenüber Privat- und Geschäftskunden.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
2. Leistungen
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Hausmeisterservice, Gartenpflege, Reinigung und Entrümpelung.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
– schriftliche oder mündliche Beauftragung
– Annahme eines Angebots
– bestätigte Terminvereinbarung
Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald sich beide Parteien über Leistung und Preis geeinigt haben.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich als Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Termine und Ausführung
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
Verzögerungen aufgrund von:
– Witterung
– höherer Gewalt
– unvorhersehbaren Umständen
berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
– Zugang zu den Arbeitsbereichen zu ermöglichen
– notwendige Informationen bereitzustellen
– Gefahrenstellen mitzuteilen
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Dienstleisters.
7. Haftung
Für Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur für wesentliche Vertragspflichten gehaftet.
Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8. Gewährleistung / Beanstandungen
Beanstandungen sind unverzüglich nach Leistungserbringung mitzuteilen.
Es besteht ein Anspruch auf Nachbesserung, bevor weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
9. Kündigung
Laufende Dienstleistungen können von beiden Seiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist gekündigt werden.
Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: 2026
